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Bincancel -- der Akt

nachdem die ganze sache nun abgeschlossen ist, hab ich endlich akteneinsicht bekommen; ich veröffentliche hier nur die interessant erscheinenden passagen, weil ich keine lust habe, sieben seiten abzutippen.

Schreiben der Wirtschaftspolizei ans BG Innere Stadt

(25.5.1999)

Im Anschluss übermittelt die Bundespolizeidirektion Wien, Wirtschaftspolizei, das ha. erhebungsergebnis zum dg. Ersuchen vom 25.2.1999.

Der Verdächtige gibt zu, durch Einsatz eines Programmes ("Cancel-Bot") im Sommer 1998 die Löschung von ca. 28 MB Daten im Binärformat aus den Newsgroups des at.Usenet veranlasst zu haben. Nach seinen Angaben richtete sich der Einsatz des Programms nich gegen eine spezifische Nachricht, sonden generell gegen die Verwendung des (platz- und zeitaufwendigeren) Binärformats in Newsgroups. Die Angaben des Verdächtigen über das Usenet in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 12. 5. 1999 entsprechen den ha. Informationen über dieses Medium.

Um Kenntnisnahme, strafrechtliche Beurteilung und allfällige weitere Auftragserteilung wird ersucht.


Niederschrift Markus Gonaus

(Wirtschaftspolizei, 13. 4. 1999)

[...]

Im Usenet verkehrt man üblicherweise im reinen Textformat, also Simple-Text-Format. Es gibt Teilnehmer, die statt reinem Text Wordfiles oder HTML-Dokumente schreiben und in das Netz stellen. Bei den "Regulars", alteingesessenen Usern ist dieses Verhalten unerwünscht, weil es mehr Resourcen braucht. Deshalb sind sogenannte "Regulars" übereingekommen, solche Dokumente zu löschen. Und das nicht nur Lokal auf ihrem Rechner oder Server, sondern weltweit. Das geht von jedem im System befindlichen Rechner aus mit einer soganannten Kontrollnachricht. So eine Kontrollnachricht kann eine Newsgroup anlegen oder löschen oder ein einzelnes Posting löschen. Im Grunde ist es durchaus legal seine eigenen Postings zu löschen. Meines Erachtens ist es aber illegal, wenn ein Dritter das Posting eines anderen löscht.

[...]

Ich habe das Löschen des von LICHTENEGGER beantworteten Postings bekanntgegeben, wie ich es lesen wollte. Die Antwort zur Frage fand ich auf dem mir zugänglichen Newsserver nicht vor, wohl aber den Cancel-Report. Daher wußte ich, dass es eine Antwort gab. Ich habe ca. drei Stunden lang auf offenen Newsservern nach dieser Antwort gesucht. Erst Wochen später habe ich sie gefunden. Mir ist zumindest ein Schaden in Höhe der Telefonkosten für die dreistündige Suche entstanden. Das sind ca. S 150,-.


Niederschrift Michael Eisenriegler

(Wirtschaftspolizei, 19. 4. 1999)

[...]

Meiner Ansicht nach, ist das Aussenden von Cancel-Messages nicht mit dem physikalischen Löschen einer Nachricht gleichzusetzen, da Cancel-Messages technisch gesehen eigentlich nur eine Empfehlung an den Betreiber eines News-Servers sind, eine bestimmte Nachricht zu löschen. Diese Empfehlung kann vom Betreiber des News-Servers entweder automatisiert ausgeführt, manuell bearbeitet oder gänzlich ignoriert werden.


christian mock, last modified: Sun Sep 22 17:54:55 2002, impressum